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Stiften - auch steuerlich attrakiv

Wer stiftet wird vom Staat belohnt, denn die Stiftung kann steuerlich gefördert werden:

  • Jeder Ehepartner kann Zuwendungen in das Grundstockvermögen einer gemeinnützigen Stiftung von bis zu 1 Million Euro steuerlich absetzen (sofort oder beliebig auf zehn Jahre verteilt).
  • Für den allgemeinen Spendenabzug können bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte geltend gemacht werden.
  • Wahlweise können Unternehmer bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze der im Kalenderjahr aufgewandten Löhne und Gehälter als Sonderausgabe steuerlich geltend machen.
  • Der Spendenbetrag ist zeitlich unbegrenzt vortragsfähig.
  • Zuwendungen an eine gemeinnützige Stiftung sind von Schenkung- und Erbschaftsteuer befreit – grundsätzlich auch rückwirkend, wenn das ererbte oder geschenkte Vermögen innerhalb von zwei Jahren in eine gemeinnützige Stiftung einfließt.
  • Einkommensteuerliche Vorteile können dadurch realisiert werden, dass das Stiftungsvermögen nach und nach in Teilbeträgen als Zustiftung in die Stiftung eingebracht wird.

Naturwertsiegel

NaturWert-Siegel

Hier finden Sie alle Projekte, die aktuell von unserer Stiftung gefördert werden. Ist Ihnen besonders das Thema Naturschutz wichtig? Dann versehen Sie Ihr Girokonto mit dem NaturWert-Siegel. So spenden Sie 2 € pro Monat für die Naturschutzprojekte in der Region.

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